5. August 1990
Die Bedeutung des Opfermahls
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Geliebte im Herrn!
Das Opfermahl wächst aus dem Opfer heraus. Das war die Erkenntnis, die wir am vergangenen Sonntag gewonnen haben. Zwischen Opfermahl und Opfer besteht ein inniger Zusammenhang. Der Vollzieher des Opfers, der Priester, darf ihn auf keine Weise zerreißen. Er muß in jeder heiligen Messe das Opfermahl genießen. Nur so kommt das Opfer zu seiner Vollständigkeit. Wir haben heute drei Fragen zu stellen, nämlich
1. Welches ist die Weise, das Opfermahl zu begehen?
2. Wer ist der Spender des Opfermahles?
3. Wer ist der Empfänger des Opfermahles?
Erstens also: Welches ist die Weise, das Opfermahl zu begehen? Die heilige Kommunion kann unter einer Gestalt oder unter zwei Gestalten empfangen werden. Die Kirche hat seit dem 13. Jahrhundert bis vor wenigen Jahren die heilige Kommunion an nicht zelebrierende Priester und Laien so gut wie nur unter einer Gestalt ausgeteilt. Seit einigen Jahren ist die Möglichkeit, die Kommunion unter zwei Gestalten zu spenden, vermehrt worden. Diese verschiedene Praxis fordert die Frage heraus: Was ist denn nun nach Gottes Willen das Richtige, die Kommunion unter einer Gestalt oder die Kommunion unter beiden Gestalten? In dieser Frage haben das Konzil von Konstanz gegen Hus und das Konzil von Trient gegen die Glaubensneuerer des 16. Jahrhunderts eindeutig gesprochen. Diese beiden Konzilien lehren: „Es besteht keine Pflicht göttlichen Rechtes, die Kommunion unter beiden Gestalten zu spenden und zu empfangen.“ Und: „Es ist nicht heilsnotwendig, die Kommunion unter beiden Gestalten zu empfangen.“ Diese beiden Sätze lassen sich einleuchtend begründen. Als Jesus die Eucharistie verhieß, sprach er vom Genuß seines Fleisches und seines Blutes, aber manchmal sprach er auch nur vom Genuß seines Fleisches, nämlich in den Versen 58 und 59 des 6. Kapitels im Johannesevangelium. Damals hat Jesus nicht die Weise der Kommunionspendung und des Kommunionempfanges ordnen wollen, sondern nur auf die Heilsnotwendigkeit des Genusses seiner lebendigen Persönlichkeit hinweisen wollen. Und ähnlich ist es bei der Einsetzung der Eucharistie gewesen. Da hat der Herr geboten, seinen Tod zu feiern. Aber er hat nicht verlangt, daß alle, die an dieser Feier teilnehmen, notwendig unter beiden Gestalten kommunizieren.
Wenn man das Sakrament der Eucharistie in sich und im Verhältnis zu den Empfängern betrachtet, kommt man zu folgenden Überlegungen, die auf einen großen Theologen der Kirche, den heiligen Thomas von Aquin, zurückgehen. Wenn man das Sakrament in sich betrachtet, dann ist es angemessen, daß die Kommunion unter beiden Gestalten empfangen wird, weil dadurch der Tod des Herrn deutlicher zum Ausdruck kommt. Deswegen muß auch der Vollzieher des Sakramentes, der Priester, die Kommunion unter beiden Gestalten empfangen. Wenn man aber die Kommunion mit Rücksicht auf die Empfänger betrachtet, fährt der heilige Thomas fort, dann muß man bedenken, daß dieses Sakrament mit äußerster Sorgfalt und Ehrfurcht empfangen werden muß. Nun hat aber das Heer der Christen so zugenommen, daß auch Kinder, Jünglinge und Greise das Sakrament empfangen, und da kann es leicht geschehen, daß dabei etwas verschüttet wird, vor allem vom heiligen Blute. Und deswegen ist die Kirche dazu übergegangen, die Kommunion unter einer Gestalt – normalerweise unter der Gestalt des Brotes – zu spenden. Auf diese Weise wird verhütet, daß durch Unachtsamkeit irgendetwas von dem kostbaren Pfand verloren geht. Da unter jeder Gestalt der ganze Christus enthalten ist, empfängt der, der die Kommunion unter der Gestalt des Brotes zu sich nimmt, genauso viel wie jener, der unter beiden Gestalten kommuniziert.
Übrigens gibt es auch Fälle, in denen Gläubige die Kommunion unter der Gestalt des Weines empfangen. Das sind die Zöliakiekranken. Es gibt eine Anzahl von Menschen, die vertragen nicht den Genuß von Weizenmehl. Ihnen kann die Kommunion nur unter der Gestalt des Weines gespendet werden. Das ist auch zu empfehlen zum Beispiel bei Kranken, die nicht mehr schlucken, aber ein paar Tröpfchen aufnehmen können. Daß die Kommunion unter beiden Gestalten niemals in der Kirche als ein göttliches Gebot angesehen worden ist, ergibt sich aus der Tatsache, daß immer schon in bestimmten Fällen die Kommunion unter einer Gestalt gespendet wurde. Das war der Fall bei der Krankenkommunion, bei der Kinderkommunion, bei der Privatkommunion in den Häusern, etwa in Verfolgungszeiten, und bei der Missa praesanctificatorum, bei der Messe der vorher verwandelten Gaben. Diese Messe wurde in der Ostkirche an allen Fasttagen der Quadragesima gefeiert. An allen Fasttagen, also 40 Tage lang, wurde an den Werktagen die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes ausgeteilt.
Diese Erfahrungen zeigen, daß es kein göttliches Gebot gibt, wonach ein jeder die Kommunion unter beiden Gestalten empfangen müsse, sondern daß die Kirche hier die Freiheit hat, zu entscheiden, wie die Kommunionspendung und wie der Kommunionempfang vor sich gehen sollen. Wer unter einer Gestalt kommuniziert, empfängt nicht weniger, als wer unter beiden Gestalten die Kommunion empfängt.
Die zweite Frage: Wer ist der Spender der Kommunion? Nun, das läßt sich aus einer Überlegung leicht herleiten. Der Vollzieher des eucharistischen Opfersakramentes ist der Priester; und aus diesem Opfersakrament wächst die Kommunion heraus. Also ist er der gegebene, der ursprüngliche, der ordentliche Spender der Eucharistie. In einem gewissen Sinne kann man nur ihn als den ordentlichen Spender der Eucharistie bezeichnen, da eben nur aus seiner Wandlung, aus seinem Meßopfer die heilige Kommunion hervorgeht. Praktische Gründe haben dazu geführt, daß man auch andere an der Kommunionspendung beteiligt hat, an erster Stelle den Diakon. Der Diakon, der die erste Stufe des Weihesakramentes besitzt, war schon immer in der Kirche an der Kommunionspendung helfend beteiligt. Er hat die Kommunion zu den Kranken gebracht, und wenn die Kommunionspendung unter beiden Gestalten erfolgte, dann reichte er den Kelch dar, aber immer in Abhängigkeit vom Priester und als Gehilfe des Priesters. In der jüngsten Zeit sind die Kommunionspender an Zahl mächtig gewachsen. Die Kirche hat seit einigen Jahren auch Laien mit der Kommunionspendung betraut, aber unter genau vorgesehenen Kautelen, nämlich: Die Laien sollen nur dann zur Kommunionspendung herangezogen werden, wenn der Priester dazu nicht imstande ist, z.B. wenn er an Schüttellähmung leidet oder wenn er durch irgendeine andere Krankheit daran gehindert ist, die Kommunion auszuteilen. Normalerweise soll also der Priester – auch heute! – die Kommunion an die Gläubigen ausspenden. Was da in den meisten Kirchen der Bundesrepublik geschieht, ist gegen das Gesetz. Es ist nirgendwo vorgesehen, daß regelmäßig sonntags Laienkommunionspender antreten. Das ist nur vorgesehen als Hilfe für den Priester, der dazu nicht imstande ist, oder wenn die Menge der Kommunionempfänger derart groß ist, daß sich der Gottesdienst ungebührlich lang ausdehnen würde.
Der Vorbehalt der Kommunionspendung an den Priester oder auch den Diakon hat einen guten Sinn. Es soll der Zusammenhang zwischen Meßopfer und Kommunion gewahrt bleiben, es soll diese Gabe den geweihten Händen des Priesters anvertraut bleiben. Gerade in dem Vorbehalt der Spendung an den Priester und Diakon drückt sich etwas von der Wertschätzung aus, die diesem höchsten Geheimnis geziemt. Was ganz kostbar ist, das gibt man nicht in alle Hände, sondern das wird eben wenigen auserlesenen Spendern vorbehalten. Schon gar nicht in Frage kommt die Selbstspendung der Kommunion. In Holland gehen Körbchen herum, aus denen sich die Gläubigen bedienen. Das ist ein glatter Unfug, denn in diesem Verfahren wird das verdeckt, was bei der Kommunionspendung deutlich werden soll, nämlich daß man das Heil sich nicht selbst nehmen kann, sondern daß man das Heil empfangen muß, daß es einem gegeben wird. Der Empfängnischarakter wird durch die Spendung des Sakramentes, die der Priester vornimmt, deutlich ausgedrückt.
Die dritte Frage lautet: Wer ist der Empfänger der heiligen Kommunion? Es ist an erster Stelle zu sagen: Die Kommunion kann nur ein Getaufter empfangen. Es kommt heute vor, daß Kommunionspender Türken, also Ungetauften, die Kommunion geben. Das ist ein offenkundiger schwerer Mißbrauch, eine Versündigung am Sakrament. Die heilige Kommunion kann nur empfangen, wer getauft ist. Das läßt sich einsehen. Im Meßopfer treten wir mit Christus vor den Vater; aber mit Christus kann man nur vor den Vater treten, um ihm Dank, Anbetung, Lob und Sühne darzubringen, wenn man mit ihm verähnlicht ist. Mit Christus verähnlicht ist aber nur der Getaufte. Und ebenso ist es mit der heiligen Kommunion. Die Kommunion will das geistliche Leben im Menschen nähren. Es muß also schon vorhanden sein, das geistliche Leben. Der Gnadenstand, der hier verstärkt werden soll, muß schon gegeben sein.
Die Getauften, die nicht in der Gemeinschaft der Kirche stehen, also die Nichtkatholiken, die Protestanten, sind nicht geeignet, die Kommunion zu empfangen, weil sie außer der Taufe nichts weiter haben, was dazu notwendig ist, nämlich den Glauben. Man muß den vollen Glauben haben an das eucharistische Opfersakrament, man muß in der Gemeinschaft der Kirche stehen, man muß sich dem Heiligen Vater als dem Stellvertreter Christi unterordnen wollen. Und das alles wollen die Nichtkatholiken ja nicht tun. Deswegen können sie nicht an der Kommunion teilnehmen. Außerdem krankt auch ihre Disposition, ihre Vorbereitung. Die Protestanten haben eine ganz andere Auffassung vom eucharistischen Geschehen. Sie sind der Meinung, daß man gerade mit schweren Sünden zum Abendmahl gehen soll. Denn nach ihrer Meinung tilgt das Abendmahl die schweren Sünden. Das ist also eine völlig andere Lehre als die katholische Kirche sie vorträgt, ein fundamentaler Unterschied. Deswegen können getaufte Nichtkatholiken die heilige Kommunion nicht empfangen. Sie müssen sich vorher bekehren, sich der katholischen Kirche anschließen, ein Glaubensbekenntnis ablegen, ihre Sünden beichten, und dann können sie zur heiligen Kommunion zugelassen werden.
Die zweite Voraussetzung ist der Gnadenstand. Die Kommunion will, wie ich sagte, das geistliche Leben nähren, also muß es vorhanden sein. Der heilige Paulus beklagt sich über die unwürdigen Kommunionen in Korinth. Da geht es lustig zu bei den Korinthern. Der eine ist betrunken, der andere nimmt das Essen vorweg, da herrscht Selbstsucht und Eigennutz. In einer solchen Verfassung kann man doch nicht das Herrenmahl essen, sagt Paulus. Und so ergibt sich aus dieser Weisung des Apostels, daß jede schwere Sünde kommunionunwürdig macht. Dieser Gedanke liegt auf der Linie, die der Apostel im 1. Korintherbrief gezogen hat. Wer eine schwere Sünde begangen hat, hat sich damit von der Lebensgemeinschaft des Volkes Gottes getrennt. Er muß zuvor in diese Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen werden, um die heilige Kommunion empfangen zu können. Der normale Weg dafür ist die heilige Beichte.
Die Kirchenversammlung von Trient hat das lichtvoll ausgesprochen in den folgenden Sätzen: „Wer sagt, der bloße Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung auf den Genuß des Sakramentes der heiligsten Eucharistie, der sei ausgeschlossen. Damit also das Sakrament nicht unwürdig und so zum Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt diese heilige Kirchenversammlung, daß diejenigen, die das Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben, die Reue zu haben, doch notwendig vorher die sakramentale Beichte ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können. Wer sich anmaßt, das Gegenteil zu lehren, zu predigen, hartnäckig zu behaupten oder auch bei öffentlicher Disputation zu verteidigen, der sei ohne weiteres ausgeschlossen.“
Das Konzil von Trient hat eine Bestimmung getroffen, die heute noch im kirchlichen Gesetzbuch steht. Wer eine schwere Sünde auf sich hat, muß, um kommunionwürdig zu werden, vorher das Bußsakrament empfangen. Nun sagen heute viele Leute: Ich habe keine schwere Sünde. Meine lieben Freunde, das ist nicht so leicht festzustellen, was eine schwere Sünde ist. Darüber sind sich die besten Fachleute oft nicht einig. Und da will ein jeder bestimmen: Ich habe keine schwere Sünde? Spielt uns nicht unser Gewissen immer wieder einen Streich? Suchen wir uns nicht immer zu entschuldigen und herauszureden? Ist das nicht eine große Gefahr, daß wir uns etwas vormachen? Wenn man also die schwere Sünde nicht leicht von der läßlichen unterscheiden kann, und wenn wir uns leicht selbst betrügen, dann ist es empfehlenswert, ja dringend anzuraten, regelmäßig gut zu beichten. Wir Priester sind verpflichtet, oft zu beichten, und oft wird so ausgelegt: wenigstens alle vier Wochen. Wenigstens alle vier Wochen! Die Kirche weiß, warum sie uns das auferlegt, denn wir sollen mit reinem Herzen am Altare stehen.
Und deswegen, meine lieben Freunde, kann ich an dieser Stelle nur innig dazu aufrufen: Gehen Sie regelmäßig zur Beichte! Empfangen Sie regelmäßig das Bußsakrament und machen Sie sich dadurch kommunionwürdig! Nehmen Sie sich dadurch die Angst, die einen manchmal überfallen kann, ob man noch würdig sei! Die Reue allein genügt nicht. Die Reue muß sich verleiblichen im Empfang des Bußsakramentes, denn die Reue ist eine Begierdebeicht, und diese Begierdebeicht muß sich in der tatsächlichen Beicht erfüllen.
Die Frage ist noch zu beantworten: Hat Judas die heilige Kommunion unwürdig empfangen? Ist Judas der Typ des unwürdigen Kommunikanten? Die Kirchenväter, die der Zeit Jesu näherstehen, sind verschiedener Meinung. Aber man wird, so glaube ich, nach genauer Untersuchung dieser Frage sagen müssen: Judas hat die heilige Kommunion nicht empfangen. Der Herr reichte Judas einen Bissen, um ihn dadurch als Verräter zu kennzeichnen und zu entfernen. Dieses Reichen des Bissens fällt aller Wahrscheinlichkeit nach in jenen Teil des Paschamahles, der vor der Hauptmahlzeit stattfand.Wo die Bitterkräuter und die Grünkräuter gegessen wurden, da wird vermutlich dieser Bissen gereicht worden sein. Und dann, nach dem Reichen dieses Bissens, hat Judas den Saal verlassen. Später erst, als er hinausgegangen war, hat der Herr das eucharistische Opfersakrament eingesetzt. Wir dürfen also mit größter Wahrscheinlichkeit annehmen, daß Judas nicht die Kommunion empfangen hat.
Weil es einen würdigen und einen unwürdigen Empfang der Kommunion gibt, deswegen unterscheidet die Kirche zwischen dem rein sakramentalen, dem sakramentalen und geistlichen und dem rein geistlichen Empfang der Eucharistie. Rein sakramental ist der Empfang der Eucharistie, den jemand vornimmt, der mit einer Todsünde beladen ist. Auch er empfängt den Leib des Herrn, aber er empfängt ihn unwürdig. Das Sakrament bringt keine Wirkung hervor. Sakramental und geistlich ist der Empfang der Kommunion, wenn die Kommunion ihre Wirkung hervorbringt, wenn also das Sakrament empfangen wird mit einem reinen Herzen. Rein geistlich ist der Empfang der Eucharistie, wenn man nicht sakramental kommuniziert, sondern nur der Sehnsucht nach sich am eucharistischen Mahle beteiligt. Freilich soll diese Sehnsucht, wenn es möglich ist, sich verleiblichen, denn sie ist ja dazu da, daß sie zum sakramentalen Empfang führt. Und deswegen möchte ich Sie herzlich einladen, meine lieben Freunde, daß sie häufig, wann es immer möglich ist, auch sakramental kommunizieren.
Ein drittes Erfordernis des Kommunionempfanges ist die rechte Intention. Wir müssen eine bestimmte Absicht damit haben, wenn wir zum Tisch des Herrn gehen. Welches ist diese Absicht? Sie besteht darin, daß man sich inniger mit Christus vereinigen will, um dadurch wirksamer gegen die Fehler und Schwächen des Alltags anzukämpfen. Das ist im wesentlichen die Absicht, die man haben muß. Wir wollen uns mit dem Heiland verbinden, wir wollen uns mit ihm gleichsam vermählen, damit wir die Kraft haben, das Leben zu bestehen, die Versuchungen und die Verlockungen zu überwinden und ein gottgefälliges Leben zu führen.
Und schließlich ein viertes und letztes Erfordernis, die Nüchternheit. Das Nüchternheitsgebot hat sich ja sehr gewandelt. Wir Älteren wissen, daß man früher von Mitternacht an nüchtern sein mußte, und das war ein gutes Gebot. Heute ist nur noch vorgeschrieben, 1 Stunde vor dem Empfang der Kommunion nüchtern zu bleiben. Welchen Sinn hat das Nüchternheitsgebot? Es will auf die Verschiedenheit, auf die Andersartigkeit, auf die Erhabenheit des eucharistischen Mahles hinweisen. Es soll dadurch gewissermaßen eine Warnungstafel und ein Mahnungsschild aufgerichtet werden. Die eucharistische Speise ist von solchem Werte, daß man vorher keine andere Speise zu sich nehmen soll. Nicht, als ob die andere Speise verunreinigt, das tut sie natürlich nicht. Aber es soll hier auf die Wesensverschiedenheit eines Sättigungsmahles und des eucharistischen Mahles hingewiesen werden. Deswegen hat das Nüchternheitsgebot einen tiefen Sinn.
Nun, meine lieben Freunde. das sind also die drei Punkte, die wir miteinander bedenken wollten: die Weise der Kommunionspendung, den Spender der Kommunion und den Empfänger der Kommunion. Wie sehr die Kirche Gewicht auf einen würdigen Empfang der Kommunion legt, das erkennt man daran, daß sie den Priester – den Priester! – in seinen Gebeten vor der Kommunion beten läßt: „Laß mir diese Speise nicht zum Gericht und zur Verdammnis werden, sondern zum Heil für Leib und Seele!“ Die Sakramente wirken so viel, wie der Mensch sie wirken läßt. Das eucharistische Opfersakrament wirkt nach dem Maße der Disposition, also nach dem Maße unseres Eifers, unserer Liebe und unserer Hingabe. Die Kraft des Sakramentes ist riesengroß, aber unsere Disposition entspricht häufig nicht dieser Kraft. Und deswegen beten wir noch kurz vor dem Empfang der heiligen Kommunion: „Herr, ich bin nicht würdig, aber sprich du nur ein Wort, dann wird meine Seele gesund, dann bin ich tauglich, dich würdig aufzunehmen.“
Amen.