4. Juli 2010
Das Gesetz des Alten Bundes
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Geliebte im Herrn!
Am 13. November 1933 fand im Berliner Sportpalast eine Versammlung evangelischer Christen statt. In dieser Versammlung forderten die evangelischen Christen, 30.000 an der Zahl, die Abschaffung des Alten Testamentes. Sie konnten sich dabei auf berühmte evangelische Theologen stützen. Der bekannte Adolf von Harnack sprach sich für die Abstoßung des Alten Testamentes aus. Und der in Göttingen lehrenden Emanuel Hirsch sah das Alte Testament als das Dokument einer fremden Religion an. Namhafte Teile der Protestanten wollten also die Offenbarungsurkunde des Alten Testamentes beseitigt, gestrichen sehen. Die katholische Kirche verhielt sich auch damals anders. In München stieg der Erzbischof, Kardinal Faulhaber, auf die Kanzel des Liebfrauendomes und hielt vier wuchtige Predigten zur Verteidigung des Alten Testamentes. Die alttestamentliche Offenbarung ist auch für uns Kinder der Jesus-Familie unaufgebbar. Das Alte Testament ist die Urkunde des Eingreifens Gottes in die Geschichte. Es bezeugt uns Gottes Willen über dem auserwählten Volke und ist deswegen als Vorbereitung auf die Christusoffenbarung von unersetzlichem Wert.
Wir dürfen uns keine Zeit, in der Menschen lebten, als gesetzlos vorstellen. Das Gesetz Gottes hat immer über den Menschen gestanden. Gott ist immer der Herr gewesen und als Herr auch der Gesetzgeber. In der Uroffenbarung hat Gott sich zum ersten Mal den Menschen mitgeteilt. Der Schöpfer Gott ist auch der Offenbarer Gott. Es hat eine Urreligion im vollen Sinne des Wortes gegeben. Gott hat sie geschaffen und den Menschen mitgeteilt. Gewisse Evolutionisten haben die Behauptung aufgebracht, die ersten Menschen seien tierähnliche Primitivlinge gewesen. Das ist ganz falsch. Die ersten Menschen waren gewiß einfache Wesen. Sie hatten nicht die Technik, die wir beherrschen. Aber die ersten Menschen waren volle und ganze Menschen, mit Intelligenz und mit Willen begabt. Es fehlte ihnen der Gottesbezug niemals. Sie hatten Wohlgefallen an Gott, und Gott hatte Wohlgefallen an ihnen. Und diesen ersten Menschen hat Gott auch seinen Willen geoffenbart. Die Uroffenbarung ist eine Offenbarung auch des Gesetzes Gottes über den Menschen. Es gab niemals eine Zeit, in der es kein Gesetz Gottes über den Menschen gegeben hätte.
Die ersten Menschen hatten die Gesetze des Urstandes. Die Schilderung des ersten Buches der Heiligen Schrift ist eindeutig. Gott hatte den Menschen ein Gebot gegeben, das sie nicht übertreten durften, und mit dem Gebot eine Drohung verknüpft. Sie sollten das ewige Leben leidlos und ohne Tod erreichen. Sie sollten gleichsam hinüberschreiten wie von einer Halle in die andere. Aber daran war die Bedingung geknüpft, dass sie sich an das Gebot hielten. Wir wissen, dass die Menschen das anmaßende Streben hatten, wie Gott zu sein. Das heißt: Sie wollten sich selbst Gesetzgeber sein. Sie wollten selbst bestimmen, was recht ist und was unrecht ist. Und so kam es zum Sündenfall. Auch nach dem Sündenfall hat Gott die Menschen nicht verlassen. Die Uroffenbarung wurde ja nicht zurückgenommen, und in den Heidenvölkern haben sich Reste, Bestandteile der Uroffenbarung erhalten. Deswegen brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn uns die Religionsgeschichte lehrt, dass bei den Babyloniern, bei den Persern, bei den Medern, bei den Indern Gesetze, sittliche Gesetze aufscheinen, die uns an unsere Zehn Gebote erinnern. Das sind Reste der Uroffenbarung. Außerdem wurden die Heidenvölker ja immer begleitet von dem sittlichen Naturgesetz, von dem wir am vergangenen Sonntag gehört haben. Das sittliche Naturgesetz stand allen Völkern wie ein offenes Buch zur Verfügung. Sie konnten aus den Wesenheiten der Dinge entnehmen, wie sie sich verhalten sollten. Also auch die Heiden waren im Heilsplan Gottes nicht verlassen. Und der Einzelne konnte Anteil an der Gnade haben. Wenn er seinem Gewissen folgte und das sittliche Naturgesetz beobachtete, dann konnte er von der Erbsünde, die er überkommen hatte, befreit werden.
Aber freilich, mit einem Volke hatte Gott etwas Besonderes vor, es war das jüdische Volk. Ihm schenkte er eine Gesetzgebung, die weit hinausgeht über das, was die Menschen aus dem sittlichen Naturgesetz lernen konnten und was sie aus der Uroffenbarung behalten hatten. Er gab ihnen das Gesetz des Alten Bundes. Und das ist ein ganz besonderes Gesetz, denn dieses Gesetz war Erzieher zu Christus hin – Erzieher zu Christus hin. Alle Völker der alten Welt stehen unter dem Bann der Naturvergötterung, Die Sonne, das Wasser wird von ihnen vergöttlicht. Nur Israel blickt zu einem Gott auf, der überweltlich ist, der nichts von Geschaffensein an sich hat. Es blickt zu einem überweltlichen Gott auf, obwohl es vor ihm zittert. Charakteristisch für das jüdische Volk ist der strenge Ein-Gott-Glaube. Dieser Gott hat sich zu Israel in einer bestimmten Stunde geneigt und mit ihm einen Bund geschlossen, den Bund vom Sinai. Bei den anderen Völkern sind die Götter naturhaft mit dem Landesgott verbunden. Israels Gottverhältnis beruht nicht auf der Natur, sondern auf einem freien Akt Gottes, auf der Gnade Gottes, der sich diesem Volke geneigt hat.
Das Gesetz, das dem israelitischen Volke gegeben wurde, sollte es vorbereiten auf das Kommen des Erlösers. Das geschah, indem es den sittlichen Willen Gottes, der ja schon aus dem Naturgesetz zu erkennen war, bekräftigte, und es geschah, indem es durch die anderen gesetzlichen Bestimmungen das Bewußtsein der Schuld und der Erlösungsbedürftigkeit wachhielt. Vor dem Gesetz wird man nämlich schuldig, weil man es nicht erfüllt. Und aus der Schuld erwächst das reuige Bewußtsein und das Verlangen nach Erlösung. So wurde also das Gesetz, wie uns der heilige Paulus im 7. Kapitel des Römerbriefes schildert, indem es den Menschen Anlaß zur Übertretung wurde, zum Führer auf die Erwartung des Erlösers. Die Hoffnung auf den Erlöser sollte auf diese Weise bewahrt werden. Und wir wissen, dass das Volk jahrhundertelang auf den kommenden Erlöser harrte. Die Propheten hielten die Sehnsucht nach dem Erlöser wach. „Tauet, Himmel, den Gerechten, regnet, Wolken, ihn herab!“ So kündete Isaias, der Evangelist unter den Propheten.
Wie sah nun das alttestamentliche Gesetz aus? Es zerfiel in drei Gruppen. Der erste Bestandteil war das Moralgesetz, also die Regel, wie der Mensch sich vor Gott und gegenüber seinem Nächsten verhalten soll. Das Moralgesetz des Alten Testamentes fällt mit dem sittlichen Naturgesetz zusammen. Das sittliche Naturgesetz wurde durch das Moralgesetz des Alten Testamentes bekräftigt und eingeschärft. Viele von Ihnen, nicht alle, viele von Ihnen werden die Zehn Gebote noch im Gedächtnis haben, die wir im Religionsunterricht gelernt haben. „Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine fremden Götter neben mir haben. Du sollst dir kein Schnitzwerk machen und kein Abbild Gottes. Du sollst ein solches weder verehren noch anbeten. Du sollst den Namen Gottes nicht vergebens brauchen. Du sollst den Tag des Sabbats heiligen. Du sollst Vater und Mutter ehren. Du sollst nicht töten. Du sollst nicht ehebrechen. Du sollst nicht stehlen. Du sollst kein falsches Zeugnis abgeben. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut.“ Diese Zehn Gebote sind ein Auszug – ein Auszug! – aus dem sittlichen Naturgesetz. Nicht das ganze. Weitere Gebote sind aus der Natur der Dinge zu entnehmen, bzw. finden wir an anderen Stellen des Alten Testamentes. Im Zehn-Gebote-Gesetz ist beispielsweise nichts erwähnt von der Homosexualität. Aber im 3. Buch Moses heißt es: „Du darfst einem Manne nicht beiwohnen, wie man einer Frau beiwohnt. Das ist ein Greuel.“ Und ein wenig weiter unten: „Wohnt ein Mann seinesgleichen wie einer Frau bei, so haben beide Abscheuliches getan. Sie sollen des Todes sterben.“
Dennoch, trotz ihrer Kürze und ihrer Ergänzungsbedürftigkeit, sind die Zehn Gebote einzigartig. Sie sind ursprünglich an ein bestimmtes Volk gerichtet, und doch sind sie ohne nationale Beschränkung. Sie bilden eine geeignete Grundlage für das sittliche Ringen des Einzelnen und gleichzeitig für die sittliche Entwicklung der Menschheit. Sie sind sittlicher Urbesitz der Menschheit und mit der menschlichen Natur gegeben. Dadurch bezeugen sie, dass sie von Gott stammen.
Es gibt Entsprechungen des Zehn-Gebote-Gesetzes bei anderen Völkern. Die Religionswissenschaftler weisen uns darauf hin, dass zum Beispiel im Codex Hammurabi ähnliche Bestimmungen gegeben werden. Warum denn nicht? Auch diese Völker in Babylon und in Persien hatten das sittliche Naturgesetz vor Augen, und deswegen ähneln sich die Vorschriften. Sie müssen sich ähneln, wenn immer die Menschen nach dem Erkennen des sittlichen Naturgesetzes streben. Die Eigenart des biblischen Zehn-Gebote-Gesetzes liegt im Ganzen. Die Gebote sind klar und bestimmt. Sie beschränken sich auf das Wesentliche. Sie sind durch den Ein-Gott-Glauben getragen und innerlich zusammengeschlossen. Sie erfassen in gewisser Hinsicht das gesamte religiöse Leben und das gesamte sittliche Leben, von den einfachsten Anfängen bis zu den feinsten Ausprägungen der Sittlichkeit: „Du sollst nicht begehren!“ Als Ganzes steht das Zehn-Gebote-Gesetz mit seiner wuchtigen Kürze und seinem weittragenden Gehalt und mit seiner inneren Geschlossenheit in der vorchristlichen Menschheit einzigartig da.
Aber das ist erst der eine Bestandteil des alttestamentlichen Gesetzes. Der zweite Bestandteil ist das Zeremonialgesetz, also die vielen Bestimmungen, die sich auf das religiöse Verhalten der Menschen beziehen. Da wird die Kultstätte beschrieben, die Bundeslade, der Schaubrotetisch, der siebenarmige Leuchter, das Bundeszelt, der Altar. Da werden Bestimmungen gegeben für die Priester, wie sie sich zu kleiden haben, wie sie Dienst zu leisten haben. Da werden Feste vorgeschrieben, 3 große Jahresfeste: das Fest der ungesäuerten Brote, das Pfingstfest, das Laubhüttenfest. Da werden Opfergesetze gegeben, welche Tiere man opfern darf und welche man nicht opfern darf. Da wird das Gebot der Sabbatheiligung gegeben und das Gebot der Beschneidung. Überall ist das Bemühen festzustellen, die Gesetze auf Gottes Willen zurückzuführen. Wir sind nicht gezwungen anzunehmen, dass alle diese Gesetze unmittelbar aus Gottes Mund den Menschen, den Israeliten mitgeteilt wurden. Aber das eine ist klar, dass die menschlichen Gesetzgeber, die sich an dieser Gesetzgebung beteiligt haben, ihre Gebote auf Gott zurückführten. Sie wollten in ihnen Gottes Willen erfüllen, und sie wollten mit ihnen Gott ehren.
Der dritte Bestandteil des alttestamentlichen Gesetzes sind Judizialgesetze, wir würden heute sagen die bürgerliche Gesetzgebung, wie das Volk sich im Gemeinwesen verhalten soll, welche Autoritäten es haben soll. Das hat sich im Lauf der Geschichte mehrfach geändert. Zunächst nach der Inbesitznahme des Landes hatten die 12 Stämme Richter über sich. Die Richter hatten eine königähnliche Stellung. Der letzte Richter hieß Samuel, und er hat eine neue Verfassung eingeführt, nämlich den König. Auf Drängen des Volkes wurde das Königtum eingeführt. Und da finden Sie auch im Alten Testament Bestimmungen, wie er sich verhalten sollte. „Du sollst zum König nicht einen Mann machen aus einem anderen Volke. Er soll sich nicht viele Pferde halten. Er habe nicht viele Frauen. Er habe nicht große Schätze Goldes und Silbers.“ Das Königtum des Volkes Israel fiel endgültig im 6. Jahrhundert v. Chr. dahin. Die Israeliten wurden ja zum großen Teil fortgeführt nach Babylon in die Gefangenschaft, ins Exil. Als der Perserkönig ihnen die Rückkehr gestattete, da setzte er Statthalter ein, Esra und Nehemias, und sie verwalteten in seinem Namen das Volk. Sie regierten es im Namen des persischen Königs. Das Volk freilich hatte in seiner internen Struktur über sich die Hohenpriester. Die Hohenpriester und der Rat der Ältesten regierten das Volk nach den Weisungen des Gesetzes. Das blieb so bis zum König Herodes. Er wurde als König vom römischen Senat eingesetzt, also nicht mehr nach Gottes Willen bestimmt, sondern vom römischen Senat eingesetzt, und er regierte das Land bis 4 v.Chr. Das alttestamentliche Gesetz hatte seinen Zweck erfüllt, als der Messias kam. Die Zeit der Vorbereitung war zu Ende, die Epoche der Erfüllung begann.
Wie steht nun Jesus zu dem alttestamentlichen Gesetze? Er erkennt das alttestamentliche Gesetz an, aber er hat das Bewußtsein, dass er der Gesetzgeber des Neuen Bundes ist. „Den Alten wurde gesagt…“ und jetzt: „Ich aber sage euch…“ Er ist der Herr über das Gesetz; der absolute Gotteswille, den er vertritt, gipfelt in dem Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe. Er macht Schluß mit den Kompromissen. „Den Alten wurde gesagt: Du sollst dein Weib entlassen. Ich aber sage euch: Wer sein Weib entläßt, der bricht die Ehe!“ Die Speisegesetze der alten Zeit fallen hinweg. „Nicht was zum Munde hineingeht, macht unrein, sondern was aus dem Munde herauskommt, die schlechten Gedanken aus dem Herzen, die machen den Menschen unrein.“
So ist also festzustellen: Jesus hat das Zeremonial- und das Judizialgesetz aufgehoben, restlos aufgehoben. Der Tempeldienst ist vorbei. Der Tempelvorhang ist zerrissen. Das Moralgesetz des Alten Bundes bleibt bestehen. Es ist ja das Zeugnis des sittlichen Naturgesetzes; es kann nicht aufgehoben werden. Insofern also das Moralgesetz des Alten Bundes mit dem sittlichen Naturgesetz übereinstimmt, bleibt es erhalten.
Gegen diese klare Position erhoben sich in der Frühzeit der Kirche die sogenannten Judaisten. Das waren die Juden, die Christen geworden waren, aber die verlangten: Ihr (die Heiden) müßt euch beschneiden lassen, sonst könnt ihr nicht selig werden. Damit stießen sie auf den energischen Widerstand des Apostels Paulus, und um dese Zwistigkeiten auszuräumen, beriefen die Apostel ein Konzil ein nach Jerusalem, das sogenannte Apostelkonzil. Auf diesem Konzil nahm als erster das Wort der Apostel Petrus. Er vertrat eindeutig die Position des Apostels Paulus. „Warum versucht ihr“, so hält er seinen Gegnern vor, „warum versucht ihr Gott, indem ihr dem Nacken der Jünger ein Joch auflegt, das weder wir noch unsere Väter zu tragen vermochten?“ Und selbst Jakobus, der als Anwalt des Judentums galt, Jakobus der Jüngere, ein Verwandter des Herrn, auch er sagte: „Man soll denen, die sich vom Heidentum zum Christentum bekehren, keine Last aufbürden, sondern ihnen nur vorschreiben, dass sie sich enthalten von der Befleckung durch die Götzen, von der Unzucht, vom Erstickten und vom Blut.“ Das sind die sogenannten Jakobusklauseln. Gewisse, besonders empfindliche Gesetze aus dem Judentum sollten von den Heiden beobachtet werden. Aber das war eine vorläufige Lösung. Die Kirche hat diese Jakobusklauseln nicht übernommen; sie hat sie fallen lassen. Am Ende des Apostelkonzils steht das Aposteldekret: „Es hat dem Heiligen Geist und uns gefallen, euch weiter keine Last aufzuerlegen außer diesen notwendigen Stücken: Ihr sollte euch enthalten von Götzenopfern, vom Blut, vom Erstickten und von Unzucht.“ Der Sieg des gesetzesfreien Evangeliums wurde herbeigeführt durch den Apostel Paulus. Sein Kampf für das gesetzesfreie Evangelium ist für ihn ein Kampf um das Erlösungswerk Christi. Das Gesetz ist heilig, das sagt auch er, aber es ist überholt. Es gilt nicht für alle Zeiten. Es war nur bestimmt bis zur Ankunft Christi. Jetzt ist es weggefallen, jetzt hat der Zuchtmeister – das Gesetz – sein Ziel erreicht. In der Taufe, im Sterben mit Christus verwirklicht sich die Befreiung vom alttestamentlichen Gesetz. So hat er verkündigt, und so hat es die Kirche übernommen, und so bekennen wir es auch heute. Wir stehen zu dem, was er im Galaterbrief an die Gemeinde in Galatien schreibt: „Wenn ihr euch noch beschneiden lasset, so wird euch Christus nichts nützen. Wollt ihr durch das Gesetz gerecht werden, so ist eure Verbindung mit Christus gelöst, dann seid ihr aus der Gnade herausgefallen. Denn wir erwarten aufgrund des Glaubens die erhoffte Gerechtigkeit. In Christus Jesus gilt weder Beschneidung noch Unbeschnittensein, sondern nur der Glaube, der durch die Liebe wirksam ist.“
Amen.